Die Gebührenregelungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 5. Oktober 2016 sind nicht mit dem in Artikel 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg verankerten Konnexitätsgebot vereinbar. So entschied das OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 10 A 5.19).
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung