Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Entwurf des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. So entschied das BAG