Bundesrat stimmt höheren Entschädigungsrenten zu

Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab 1. Januar 2022 rückwirkend zum 1. September 2021 um 3,1 Prozent angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Was ändert sich im November 2024?

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch

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