Bundesrat will Bedingungen für Melderegisterauskunft anheben

Privatpersonen sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig besser vor missbräuchlichen Abfragen ihrer personenbezogenen Daten bei der Meldebehörde geschützt werden. Dazu sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (20/337) die Voraussetzungen für die Erteilung einer Melderegisterauskunft nach den § 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes verschärft werden.

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