Der Bundesrat möchte Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken. Daher beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).