Die Bundesregierung will Amtsgerichte in Zivilsachen stärken. Um der rückläufigen Zahl von erstinstanzlichen Zivilverfahren vor den Amtsgerichten zu begegnen, soll der sogenannte Zuständigkeitsstreitwert erhöht werden. Danach sollen Verfahren, in denen die Geldansprüche maximal 8.000 Euro betragen, künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten geführt werden.
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung