Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen verlängern. Eine Fortführung im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen, heißt es in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (20/9062).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt