Das VG Hannover hat die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Bescheid der Landeshauptstadt Hannover abgewiesen, mit dem der Bund zur Zahlung von Feuerwehrkosten herangezogen wurde, denn der Eigentümer eines fließenden Gewässers ist zustandsverantwortlich für das darin befindliche Wasser (Az. 10 A 2803/19).
Digitale Services im Handwerk bislang wenig genutzt
Die neue Wand zur Küche ist gemauert, die Badewanne eingebaut, die Wohnzimmerleuchte verkabelt: jetzt einfach die EC-Karte ans Lesegerät halten oder die Rechnung des Handwerkers