Bundestag senkt befristet Umsatzsteuer auf Gas auf sieben Prozent und beschließt (lohn-)steuerfreie Inflationsausgleichsprämie

Der Bundestag hat am 30.09.2022 das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/3744) in 2./3. Lesung beschlossen. Durch die im Laufe des Gesetzgebungsverfahren eingefügten Änderungen ist nun die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz erforderlich.

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