Der Deutsche Bundestag hat am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) in 2./3. Lesung verabschiedet. Zuvor wurde im Finanzausschuss das Gesetz noch in Teilen geändert.
Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen höchst fraglich
Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.