Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen

Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 2-03 O 347/19). Check24 hatte nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlten.

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