Eine Grundschullehrerin wollte mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth die Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall erreichen. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen (Az. B 5 K 21.909).
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger