Corona: Rückzahlungsanspruch der einbehaltenen Stornierungsgebühr bei Pauschalreise auch ohne Reisewarnung des RKI

Das LG Oldenburg entschied zum Erstattungsanspruch von einbehaltenen Stornierungskosten für eine während der Corona-Pandemie gebuchten, aber nicht angetretenen Reise (Az. 5 S 127/21).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München