Das LG Oldenburg entschied zum Erstattungsanspruch von einbehaltenen Stornierungskosten für eine während der Corona-Pandemie gebuchten, aber nicht angetretenen Reise (Az. 5 S 127/21).
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist