Corona-Schließungen für Gaststätten zeitweise unwirksam

Das OVG Saarland hat einem Normenkontrollantrag eines saarländischen Restaurantbetreibers stattgegeben und festgestellt, dass die in einer von Anfang bis Mitte November geltenden Vorschrift der damaligen Corona-Verordnung angeordnete Betriebsschließung für gastronomische Unternehmen unwirksam war (Az. 2 C 319/20).

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