Corona-bedingte Sonderregelungen für den Pflegebereich werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat am 11. März 2022 die erforderliche Zustimmung erteilt.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).