Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten ist bis zum 31.10.2023 verlängert. Darauf weist das BMWK aktuell hin. Der Berufsstand – so auch der DStV – hatte sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen.

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