Coronavirus: GEMA-Corona-Gutschriften: Was müssen Sie als Kunden beachten?

Ab Mitte September können Corona-Gutschriften bei der GEMA beantragt werden. Der Zeitraum, in welchem die Gebühren gutgeschrieben werden können, bemisst sich nach den behördlich veranlassten Schließungen. Bereits bezahlte Beträge werden anteilig zurückgezahlt oder als Gutschrift verrechnet.

Hierzu muss beachtet werden, dass die Schließungszeiten (frühestens 16.03.2020) der Firma/des Betriebs der GEMA über das Onlineportal (www.gema.de/portal) mitgeteilt werden müssen. Bitte vergessen Sie nicht anzugeben, ob eine vollständige oder eine teilweise Schließung vorlag und welche Größe der Betrieb bzw. die geöffnete Fläche besitzt.

Falls bei Ihnen Rechnungen eingehen, so bezahlen Sie diese, um Mahnungen und eventuell weitere Kosten zu vermeiden, und beantragen Sie über das Onlineportal die Rücküberweisung der Kosten. Die Rechnungen müssen aufgrund von technischen Gründen von der GEMA weiterhin erstellt werden.

 

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