Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein weiteres Maßnahmenpaket geeinigt. Beschlossen wurden u. a. folgende Maßnahmen:
1. Das Kurzarbeitergeld soll in den ersten 3 Monaten wie bisher 60% (Kinderlose) bzw. 67% des Lohnausfalls betragen. Ab dem 4. Monat sollen diese Sätze auf 70% bzw. 77% sowie ab dem 7. Monat auf 80% bzw. 87% gestaffelt erhöht werden.
2. Die Gastronomie soll durch eine temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen (Restaurationsleistungen) entlastet werden. Vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 soll dieser von 19% auf 7% reduziert werden. Auf Getränkeabgaben ist weiterhin der 19%ige Regelsteuersatz anzuwenden. Speisenabgaben außer Haus unterlagen bereits vorher und unterliegen auch über den 30.06.2021 hinaus weiterhin dem ermäßigten Steuersatz.
3. Der Bezugszeitraum für Arbeitslosengeld wird für diejenigen um 3 Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01.05. und 31.12.2020 enden würde.