Coronavirus: Große Koalition beschließt neue Maßnahmen

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein weiteres Maßnahmenpaket geeinigt. Beschlossen wurden u. a. folgende Maßnahmen:

1. Das Kurzarbeitergeld soll in den ersten 3 Monaten wie bisher 60% (Kinderlose) bzw. 67% des Lohnausfalls betragen. Ab dem 4. Monat sollen diese Sätze auf 70% bzw. 77% sowie ab dem 7. Monat auf 80% bzw. 87% gestaffelt erhöht werden.

2. Die Gastronomie soll durch eine temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen (Restaurationsleistungen) entlastet werden. Vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 soll dieser von 19% auf 7% reduziert werden. Auf Getränkeabgaben ist weiterhin der 19%ige Regelsteuersatz anzuwenden. Speisenabgaben außer Haus unterlagen bereits vorher und unterliegen auch über den 30.06.2021 hinaus weiterhin dem ermäßigten Steuersatz.

3. Der Bezugszeitraum für Arbeitslosengeld wird für diejenigen um 3 Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01.05. und 31.12.2020 enden würde.

Rentenpaket 2025 beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenpaket 2025 beschlossen. Damit werden zentrale rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das BMAS gibt einen Überblick.

Mehr lesen

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München