Koalitionsausschuss vom 25.08.2020
Die Koalition hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie in Deutschland möglichst deutlich zu begrenzen. Da die Pandemie andauert, aber die Herausforderungen sich dennoch auch ändern, beschließt die Koalition befristete Corona-bedingte Maßnahmen zu ändern bzw. zu verlängern.
Eckpunkte hierbei sind u.a.:
1. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert.
2. Die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
3. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung wird bis zum 31.12.2020 weiterhin ausgesetzt.