Das von der Bundesregierung auferlegte Förderprogramm „Überbrückungshilfen Corona“ schließt nahtlos an die „Soforthilfen Corona“ an. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Antragstellung müssen nunmehr über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen. Erste Anträge sollen voraussichtlich ab dem 10.07.2020 über ein Online-Portal möglich sein.
Eine Beantragung ist bis 31.08.2020 möglich. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.