WP/vBP werden seit dem 1. August 2021 als vertretungsgefugt vor den Verwaltungsgerichten angesehen, wenn es sich um Angelegenheiten finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Pandemie handelt und soweit diese Programme eine Einbeziehung von WP/vBP als prüfende Dritte vorsehen. Darauf weist die WPK hin.
Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an