Coronavirus: Vor 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020

Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, wird vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden. Darauf weist die WPK hin.

Preiserhöhungen flauen ab

Die Preiserhöhungen in Deutschland werden in den kommenden Monaten voraussichtlich langsam abflauen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

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