Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, wird vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden. Darauf weist die WPK hin.
Inflationsziel der EZB wird bis 2024 weit verfehlt
Die Inflationsrate im Euroraum dürfte im Zeitraum 2022 bis 2024 das EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent deutlicher übersteigen als bisher angenommen. So werden für die Jahre