COVID-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und Quarantäneverpflichtungen während der Gesundheitskrise

Der EuGH entschied, dass ein Mitgliedstaat zur Bekämpfung einer Pandemie wie der COVID-19-Pandemie ein Verbot nicht wesentlicher Reisen in oder aus anderen Mitgliedstaaten, die als „rote Zonen“ eingestuft worden sind, vorsehen kann. Er kann außerdem Personen, die in sein Hoheitsgebiet einreisen, die Verpflichtung auferlegen, Screeningtests durchzuführen und eine Quarantäne einzuhalten (Rs. C-128/229).

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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