Die EU-Kommission hat den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen“ bis zum 30.06.2022 verlängert, der ursprünglich am 31.12.2021 auslaufen sollte. Ziel ist es hierbei die wirtschaftliche Erholung während der Corona-Pandemie aktiv zu unterstützen und Unternehmen, die nach wie vor stark von der Pandemie betroffen sind, eine Hilfestellung zu geben. Die EU-Mitgliedstaaten sind hierdurch in der Lage ihre Beihilferegelungen zu verlängern.
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und Pogeez nicht
Das OVG Schleswig-Holstein hat über Klagen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinden Kittlitz und Pogeez sowie der Stadt Tönning entschieden (Az. 6 LB 6/24, 6 LB 4/24