Die EU-Kommission hat den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen“ bis zum 30.06.2022 verlängert, der ursprünglich am 31.12.2021 auslaufen sollte. Ziel ist es hierbei die wirtschaftliche Erholung während der Corona-Pandemie aktiv zu unterstützen und Unternehmen, die nach wie vor stark von der Pandemie betroffen sind, eine Hilfestellung zu geben. Die EU-Mitgliedstaaten sind hierdurch in der Lage ihre Beihilferegelungen zu verlängern.
Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg
Das VG Gießen hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis Gießen abgelehnt, der sich gegen die Aufhebung seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfeger wandte (Az. 1