Der Käufer eines Pkws kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, dass Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen und das Fahrzeug zurückgeben. Dies entschied das Pf. OLG Zweibrücken (Az. 4 U 187/21).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen