Das LG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Anwohner Schadensersatz für Schäden an seinem Auto verlangt, auf das ein Verkehrsschild durch einen Sturm gerissen worden war (Az. 5 O 313/19).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).