Angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens haben die konjunkturellen Risiken zuletzt wieder zugenommen. Insgesamt dürfte die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal des Jahres lt. BMWi eher schwach ausfallen.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen