Wer beim spätabendlichen Online-Banking einen vermeintlichen Anruf von der Bank erhält, sollte das genau prüfen. Wenn der Kunde grob fahrlässig handelt und durch „Phishing“ einen Schaden erleidet, muss die Bank nicht haften. So das LG Lübeck (Az. 3 O 83/23).
Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
Das BMF hat am 10.10.2024 den Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht.