Die Klage eines DJs gegen seine Einordnung als Gewerbetreibender war erfolgreich. Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger als Künstler Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt und damit keine Gewerbesteuer zahlen muss (Az. 11 K 2430/18 G).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im August 2022
Die deutsche Wirtschaft hat sich im ersten Halbjahr als widerstandsfähig erwiesen. Trotz des Krieges in der Ukraine und der in dessen Folge drastisch gestiegenen Energiepreise