Die D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und auf Grund dessen drohendem karrierebeeinträchtigenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies beinhaltet die Kosten der Beauftragung einer PR-Agentur sowie presserechtlich spezialisierter Rechtsanwälte. Das OLG Frankfurt hat die Beklagte insoweit zu vorläufigem Deckungsschutz verurteilt (Az. 7 U 96/21).
Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg
Das VG Gießen hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis Gießen abgelehnt, der sich gegen die Aufhebung seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfeger wandte (Az. 1