Bis 07.03.2022 wird offiziell auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für nicht bis Ende 2021 offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verzichtet. Angesichts der andauernden Zusatzbelastungen durch die Corona-Lage wendet sich der DStV erneut an das BMJ und plädiert für eine Verlängerung bis Ende Mai 2022.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).