DStV plädiert für noch mehr Kulanz bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020

Bis 07.03.2022 wird offiziell auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für nicht bis Ende 2021 offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verzichtet. Angesichts der andauernden Zusatzbelastungen durch die Corona-Lage wendet sich der DStV erneut an das BMJ und plädiert für eine Verlängerung bis Ende Mai 2022.

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