Der DStV hat seine Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr eingereicht. Ein Wandel hin zu einer Kultur der zügigen Zahlung ist besonders aus der Sicht europäischer KMU zu befürworten.
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer