Das OLG München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen (Az. 29 U 3369/21). Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Energiekonzerns gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat.
Streit um BMW-Felge
Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies entschied das AG München