Ab 01.07.2022 fällt die EEG-Umlage im Strompreis vollständig weg. Die EEG-Umlage beträgt aktuell 3,72 Cent je Kilowattstunde und wird ab 01.07.2022 auf null abgesenkt.
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.