Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist weiterhin berechtigt und verpflichtet, offene Rechnungen zu unterzeichnen und bei den Mandanten einzufordern. Dies gelte auch dann, wenn kein Abwickler bestellt worden sei (BGH, Urteil IX ZR 189/21). Darauf weist die BRAK hin.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche