Am 09.11.2023 haben sich Rat und EU-Parlament auf einen finalen Text zur Novellierung der eIDAS Verordnung geeinigt. Nun muss das Gesetz noch formell angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen.
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.