Das BMF gibt das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen 2024 bekannt (Az. IV D 3 – S-1451 / 19 / 10001 :001).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen