Wie sich zeigt, soll an dem „beA-Verbot“ bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden doch festgehalten werden, denn es taucht in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 16.10.2024 zum JStG wieder auf. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig – Eigentümer muss Kosten der Ersatzvornahme tragen
Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen (Az. 4 K 412/24.NW).