Die bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden deutlich angehoben. Ab dem 01.04.2022 können in einer Nachricht bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden. Darauf weist die BRAK hin.
Sonderregelung für Kleinunternehmer – Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das JStG 2024 zum 1. Januar 2025
Mit der Änderung des § 19 UStG wird die Sonderregelung für Kleinunternehmer neu konzipiert. Die Umsätze des Kleinunternehmers werden nunmehr von der Umsatzsteuer befreit. Die