Bayern plant, sein Hinterlegungsgesetz für den elektronischen Rechtsverkehr zu öffnen. Die BRAK begrüßt dies und gibt Anregungen, um Medienbrüche zu beseitigen.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).