Das BVerfG hat die gesetzlich geregelte 6 %-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen nimmt dazu aktuell Stellung.
EU-Parlament: IMCO kritisiert Standardisierungsansatz der EU-Kommission
Am 28.03.2023 haben Parlamentsabgeordnete des IMCO-Ausschusses im EU-Parlament eine unverbindliche Entschließung angenommen, in der sie die EU-Kommission auffordern, ihren Standardisierungsansatz aus der Standardisation „Strategy for