Das BVerfG hat die gesetzlich geregelte 6 %-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen nimmt dazu aktuell Stellung.
„Stahlschock“ könnte jährlich 50 Milliarden Euro Wertschöpfung kosten – Abbau von Stahlproduktion würde Resilienz der Wirtschaft schwächen
Bis zu 50 Milliarden Euro jährlicher Wertschöpfungsverlust drohen der deutschen Wirtschaft, wenn sie ohne inländische Stahlproduktion in einen globalen „Stahlschock“ geriete. Das ist ein Szenario,