Nach Angaben der Bundesregierung wird der Entwurf einer Kanalsteurer-Verordnung „innerhalb der Bundesregierung im engen Austausch mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und dem Verein der Kanalsteurer erarbeitet“ (20/896).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).