Im Streit um Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wies das AG München eine Klage gegen einen Automobilhersteller auf Zahlung von 2.175 Euro ab, da kein Vermögensschaden vorliegt (Az. 142 C 20380/23).
Die Vermietung und der Verkauf tatsächlich nicht existenter Container führt zu sonstigen Einkünften
Die Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften führen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 6 K 608/22 E).