Erfolglose Dieselklage: Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

Im Streit um Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wies das AG München eine Klage gegen einen Automobilhersteller auf Zahlung von 2.175 Euro ab, da kein Vermögensschaden vorliegt (Az. 142 C 20380/23).

Kommode bei Umzug beschädigt

Das AG München hat sich zur Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst (Az. 123 C 15901/21).

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