Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Kastellaun verletzt keine Nachbarrechte der Kläger. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine Nachbarklage ab (Az. 4 K 702/22).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.