Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (sog. Cum-Ex-Geschäfte) richtet (Az. 2 BvR 1122/22).
Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2023
Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen ab Dezember 2023.