Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2342/17).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.