Das BVerfG entschied, dass die Kostengrundentscheidung eines Sozialgerichts die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Das Sozialgericht hat § 193 SGG in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet (Az. 1 BvR 311/22).
Notfallmaßnahmen im Energiebereich sollen um ein Jahr verlängert werden
Da die globalen Energiemärkte weiterhin angespannt sind, will die EU-Kommission mehrere EU-Sofortmaßnahmen verlängern, die letztes Jahr zur Bewältigung der Energiekrise eingeführt wurden. Dazu hat sie