Das FG Baden-Württemberg hat u. a. entschieden, dass die Voraussetzung für die Anwendung des § 174 Abs. 3 AO die subjektive Annahme der Finanzbehörde ist, dass ein bestimmter Sachverhalt statt in dem einen, in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist. Objektiv muss ein Alternativverhältnis zwischen den beiden Steuerbescheiden nicht vorliegen (Az. 8 K 1764/18).
Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Mit der Rechtsverordnung möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher Einwilligungen im Internet erteilen