Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2022 auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001).
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist