Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2022 auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen