Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land zur Ermittlung eines Grundsteuerwerts für ein in einem Landschaftsschutzgebiet belegenes Grundstück

Das FG Düsseldorf hatte ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung eines Grundsteuerwerts und entschied über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids (Az. 11 V 2128/24 A (BG)).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München